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   BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84   

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https://dejure.org/1985,1627
BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84 (https://dejure.org/1985,1627)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1985 - 7 C 46.84 (https://dejure.org/1985,1627)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1985 - 7 C 46.84 (https://dejure.org/1985,1627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorschrift - Rechtsgültig - Post - Fernsprechanschluss - Grundstückseigentümererklärung - Duldung - Vorrichtung - Grundstücksnutzung - Verwaltungsrechtsweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 99
  • NJW 1986, 147 (Ls.)
  • DVBl 1985, 852
  • DÖV 1985, 574
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79

    Devisenbewirtschaftung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84
    Eigentumsbindungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dürfen, gemessen am sozialen Bezug und an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjekts sowie im Blick auf den Regelungszweck, nicht zu einer übermäßigen Belastung führen und den Eigentümer im vermögensrechtlichen Bereich nicht unzumutbar treffen; darüber hinaus müssen das Ziel der Regelung selbst und die Mittel, mit denen es verfolgt wird, mit der Verfassung in Einklang stehen (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.02.1976 - VIII ZR 167/74

    Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84
    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, die dem Grundeigentümer auferlegte allgemeine Verpflichtung, die Anbringung von elektrischen Anlagen zum Zwecke der örtlichen Stromversorgung aus dem Niederspannungsnetz ohne besonderes Entgelt zu dulden, halte sich im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums, d.h. der Verpflichtung, im allgemeinen öffentlichen Interesse zu der Schaffung und Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Stromversorgung angemessen beizutragen; das gelte richt nur hinsichtlich derjenigen Anlagen, die der Stromversorgung des Grundstücks selbst dienen, sondern auch hinsichtlich der der Versorgung anderer Grundstücke dienender Anlagen; auch in den letztgenannten Fällen finde die unentgeltliche Duldungspflicht des Grundeigentümers ihre Rechtfertigung in dem Umstand, daß er selbst das örtliche Leitungsnetz für die Versorgung gerade dieses Grundstücks in Anspruch nehme (BGHZ 66, 62 [BGH 04.02.1976 - VIII ZR 167/74] = Rechtsbeilage zur Zeitschrift Elektrizitätswirtschaft 1976 S. 17 ff. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84
    Sie ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 28, 66 und BVerwGE 28, 36 [BVerwG 06.10.1967 - VII C 142/66]).
  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84
    Sie ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 28, 66 und BVerwGE 28, 36 [BVerwG 06.10.1967 - VII C 142/66]).
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